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14.03.2021

Infoblatt 2 - Heizkostenabrechnung

Volkertshausen, 28.07.2018

Sehr geehrte Eigentümer,
sehr geehrte Eigentümerinnen,

ich habe mich dazu entschlossen die Heizkostenabrechnung zukünftig selbst durchzuführen. Dies geschieht aus verschiedenen Gründen.
Einer der Hauptgründe für diese Entscheidung liegt darin, dass ich mir schnellere Abläufe verspreche um dadurch auch Ihnen als Endkunden die Hausgeldabrechnung zügiger zu Verfügung stellen zu können.
Allerdings werde ich diesen Dienst sukzessive aufbauen zu Beginn gehe ich von rund 1/3 der Objekte aus die ich selbst abrechnen werde.
Die hierdurch entstehenden Kostenvorteile, möchte ich Ihnen weitergeben.
Wenn Sie sich die Preisverzeichnisse der verschiedenen Abrechnungsfirmen anschauen, werden Sie sehr schnell feststellen, dass diese recht kompliziert aufgebaut sind und jede einzelne Tätigkeit einzeln bepreist wird. Diese Vorgehensweise ist natürlich recht zeitintensiv und von den Kosten für Sie auch nicht 100% kalkulierbar, dies möchte ich ändern.
Aufgrund der Dienstleistungsabrechnung für 2017 habe ich die einzelnen Preise zusammengetragen und durchkalkuliert. Ich biete Ihnen eine Pauschale an die um 20% niedriger liegt als Ihr gezahlter Preis für die Jahresabrechnung 2017. Diesen Preis halten wir auf jeden Fall für die Jahresabrechnung 2018 und 2019 aufrecht.
Für die Durchführung, ist jedoch eine Grundvoraussetzung notwendig. Die Ablesung der Geräte muss durch meine Firma ablesbar sein. In der Regel ist dies bei elektronischen Heizkostenverteilern der Fall, allerdings dürfen diese nicht mit einer Funkausstattung versehen sein, da die hierzu benötigten Geräte von den Abrechnungsfirmen nicht zu Verfügung gestellt werden. Alte Verdunster können durch uns ebenfalls nicht abgelesen werden.
Um diesen Dienst auch so anbieten zu können, sind wir deshalb auch auf Sie als Eigentümer bzw. auf Ihre Mieter angewiesen. In meiner Kalkulation sind 2 Anfahrten / Objekt zur Ablesung einkalkuliert. Die Ablesungen werden rechtzeitig per Aushang anvisiert werden, sollte bei Ihnen zeitlich etwas dazwischenkommen bitte ich Sie, mich rechtzeitig zu informieren.
Sollten zusätzliche Anfahrten notwendig werden, wird pro weitere Anfahrt eine Kostenpauschale von 30€, für die entsprechende Wohnung berechnet.
Um unnötige Kosten und Zeitaufwendungen zu ersparen, wird spätestens nach einem zweiten vergeblichen Ableseversuch automatisch geschätzt. Diese Schätzung erfolgt nach dem durchschnittlichen Verbrauch der vergangenen 3 Jahre.

Ihre
Regina Pertlwieser



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